Wer muss den WAB-Kurs 2 noch absolvieren?
Ab dem 01.01.2020 braucht es nur noch einen WAB-Kurs, um den definitiven Führerausweis zu erlangen.
Ab sofort gilt deshalb folgende Regelung (Übergangsbestimmung):
Läuft Ihr Führerausweis auf Probe VOR dem 31.12.2019 ab, müssen Sie den WAB-Kurs 1 und den WAB-Kurs 2 besucht haben, um den unbefristeten Führerausweis zu erlangen und nahtlos weiterfahren zu können.
Wenn Sie den WAB-Kurs 2 nicht absolvieren wollen, dürfen Sie ab dem Ablaufdatum des Führerausweises bis zum Erhalt des unbefristeten Ausweises Anfang 2020 NICHT mehr fahren.
Läuft ihr Führerausweis auf Probe NACH dem 01.01.2020 ab, müssen Sie nur noch den WAB-Kurs 1 absolvieren, um die Weiterausbildungspflicht zu erfüllen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mehr erfährst du auf diesem Flyer.